Schwanger und viele Fragen sind offen

Der Storch bringt das Baby so wurde uns das doch früher immer von unseren Eltern erzählt wenn wir gefragt haben wo denn die Babys eigentlich herkommen oder Liebe Leser und Leserinnen haben Sie etwas anderes von Ihren Eltern oder Verwandten erzählt bekommen? Heute wissen wir, dass dies nicht so ist und fragen uns eher wer bringt das Geld, wenn wir in Mutterschutz und Elternzeit sind? Genau hier möchten wir heute mit unserem Bericht anknüpfen, denn es entstehen schlagartig viele Fragen, wenn man sich mit dem Thema Schwangerschaft beschäftigt, wir haben uns mit den wichtigsten befasst und möchten Ihnen diese Antworten natürlich nicht vorenthalten, also dürfen Sie wie immer gespannt sein, was wir für Sie zu berichten haben. Viel Spaß beim Lesen und Gute Unterhaltung wünschen wir Ihnen.

Nach reiflicher Überlegung haben Sie sich entschlossen ein Baby zu bekommen und warten gespannt darauf, dass der Schwangerschaftstest endlich das gewünschte Ergebnis präsentiert, was manchmal etwas dauern kann und dann sind sie endlich da die beiden lang ersehnten Streifen im Testfeld, die Ihnen die Nachricht: „ Sie sind schwanger“ übermitteln. Nun, da Sie in freudiger Erwartung sind, nagen aber auch die ersten Sorgen an einem, ganz besonders, wenn es um das Thema Finanzen geht, denn ohne Geld funktioniert heutzutage leider gar nichts mehr. Vielleicht haben Sie ja auch schon mal etwas von den Begriffen Mutterschaftsgeld, Kindergeld oder Elterngeld gehört, denn diese 3 Begriffe helfen Ihnen während der Schwangerschaft und nach der Geburt es Kindes einen Teil des Geldes zu erhalten den Sie zum Leben und Versorgung Ihres Nachwuchses brauchen. Auch hier kommen wieder viele Fragen auf, wie zum Beispiel: Mit wie viel Geld man denn letztendlich wirklich rechnen kann? Darauf möchten wir natürlich gerne Antworten und haben ein paar Informationen für Sie recheriert, hier finden Sie die Fakten im Überblick.

Beim Mutterschaftsgeld gilt Grundsätzlich: Wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält während der Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld. Hier sieht das Gesetz vor, dass der Mutterschutz sechs Wochen vor dem Entbindungstermin eintritt und acht Wochen nach der Geburt des Kindes endet. Es gibt auch einen Sonderfall zum Beispiel wenn es sich um Mehrlingsgeburten handelt oder wenn es zu einer Frühgeburt kommt, dann verlängert sich die Dauer nach der Entbindung um weitere vier auf insgesamt zwölf Wochen. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit bis zu 13 Euro pro Kalendertag, den Rest bis zur Höhe des Nettogehalts füllt der Arbeitgeber auf. Bei der Krankenkasse BIG gibt es um Beispiel noch ein zusätzliches Plus, den sogenannten „Baby-Bonus“ , hier erhält man einmalig 200 Euro für den neuen Erdenbürger andere Krankenkassen bieten einen anderen Bonus an, hier lohnt es sich in jedem Fall nachzufragen.

Nach dem Mutterschutz beginnt die Elternzeit. Im Grunde hat jeder Arbeitnehmer das Recht, sich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eine Auszeit zu nehmen und das ganz ohne den eigenen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zu verlieren. Während dieser Zeit zahlt der Staat für zwölf Monate Elterngeld. Gleichberechtigung beider Geschlechter bzw. Elternteile ist „in“ und deshalb gibt es einen Bonus, wenn sich Mutter und Vater die Betreuung für den Nachwuchs teilen, und zwar gibt es dann noch zwei weitere Monate Elterngeld oben drauf. Allerdings muss der zweite Elternteil hierbei mindestens eine zweimonatige Job-Pause einlegen, die jedoch frei über den gesamten Zeitraum der Elternzeit verteilbar ist.
Ein ganz wichtiger Hinweis hierbei ist, dass auch Alleinerziehende Anspruch auf vierzehn Monate Elterngeld haben. Außerdem ist es möglich, den Erhalt des Geldes auf
24 bzw. 28 Monate zu strecken. Allerdings erhält man dann jeden Monat nur die Hälfte des Betrags. Nach den gewählten Monaten gibt es kein Elterngeld mehr, es besteht jedoch die Möglichkeit, während der Elternzeit bis zu maximal 30 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Der Elternteil, der im Beruf kürzer tritt, um sich um das Baby zu kümmern, bezieht zwischen 65 und 67 Prozent des wegfallenden Einkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Bei Selbstständigen wird der Gewinn des letzten Jahres vor der Geburt als Grundlage genommen. Mit einem Plus können auch Familien rechnen, in denen neben dem Neuankömmling bereits ein Kind unter drei, oder zwei Kinder unter sechs Jahren Zuhause sind. Dort gibt es noch einen Zuschlag von zehn Prozent des Elterngeldes, mindestens 75 Euro. Diesen „Geschwisterbonus“ gibt es, bis das älteste Kind das dritte bzw. sechste Lebensjahr vollendet hat. Ganz nach dem Motto: Mehrlinge = mehr Geld: pro Mehrling gibt es 300 Euro extra, weil die einzelnen Bundesländer auch für die Auszahlung des Elterngeldes zuständig sind, sind auch die Antrags- und Beratungsstellen unterschiedlich angesiedelt. So erhält man ganz unterschiedlich mal den Antrag bei der Gemeindeverwaltung, in Kliniken oder bei eigenen Krankenkassen. Manche Bundesländer bieten auch bequeme Online-Formulare an. Hier muss man dann einfach mal fragen wer für einen zuständig ist, in der Regel hilft man Ihnen gerne und unkompliziert weiter.

Auch das Kindergeld ist den meisten Leuten ein Begriff. Den Antrag auf Kindergeld kann man ab dem Tag der Geburt des Kindes stellen, vorher ist dies wegen der benötigten Geburtsurkunde nicht möglich. Die Zahlungen des Kindergeldes laufen ab nun bis zum vollendeten 18 Lebensjahres. Befindet sich das Kind dann anschließend noch in der Ausbildung und hat keine eigenen Einkünfte, wie zum Beispiel als Student, gibt es sogar bis zum 25. Geburtstag Kindergeld. Bei den aktuellen Bestimmungen bekommt man für das erste und zweite Kind 184 Euro im Monat, für das dritte gibt es schon 190 Euro und für jedes weitere Kind sind es dann schon 215 Euro. Also sind Sie hier mit einem kleinen Betrag schon mal abgesichert.

Wer sich jetzt fragt, warum wir das Betreuungsgeld hier nicht erwähnen, sollte einfach die Wahlen im kommenden Jahr abwarten. Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld sind jedenfalls sicher, das Betreuungsgeld steht noch in den Sternen. Nun hoffen wir, dass wir Ihnen mit unserem Bericht weiterhelfen konnten und wünschen Ihnen für Ihre Schwangerschaft alles Gute. Zum Schluss haben wir noch eine interessante Webseite für Sie, wo es viel und schöne Themen rund um das Thema Schwangerschaft, Hausgeburt usw. gibt.
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